a) Soweit sich unsere Verpflichtung nicht nur auf die Lieferung von Gegenständen beschränkt, sondern auf Werk- und Installationsleistungen an Grundstücken bzw. Bauwerken des Kunden erstreckt, gelten die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (im Folgenden VOB/B) vorrangig vor den nachfolgenden Bedingungen einheitlich für die Liefer- und Montageleistungen. Die VOB/B liegen zur Einsichtnahme für den Kunden in unserem Geschäftslokal aus. Soweit die Kunden Verbraucher sind, erhalten die Kunden eine Abschrift der VOB/B von uns ausgehändigt.
Im Übrigen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.